Rechtsprechung
AG Strausberg, 10.05.2013 - 11 M 930/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung einer zweijährigen oder einer dreijährigen Sperrfrist bei eine nach altem Recht abgegebenen eidesstattlichen Versicherung; Sperrfrist im Zusammenhang mit der Einholung einer Vermögensauskunft des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bei eidesstattlicher Versicherung nach altem Recht gilt die 2-jährige Sperrfrist
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Augsburg, 20.03.2013 - 1 M 2556/13
Eidesstattliche Versicherung: Sperrfrist für die nach altem Recht abgegebenen …
Auszug aus AG Strausberg, 10.05.2013 - 11 M 930/13
Das Gericht schließt sich hierbei der Auffassung (unter anderem AG Augsburg, Beschluss vom 20.03.2013 - 1 M 2556/13, BeckRS 2013, 05383 m. w. N.) an, dass maßgeblich die 2-jährige Sperrfrist des § 802 d Abs. 1 S. 1 ZPO ist und nicht die 3-jährige Sperrfrist des § 903 ZPO a. F. - BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus AG Strausberg, 10.05.2013 - 11 M 930/13
Nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. dazu BVerfG DStRE 1998, 270 f.) entfällt das schutzwürdige Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtsfolgenlage allerdings in der Regel schon im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung.